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    Zu BASS 20-03 Nr. 22

    Dritte Verordnung
    zur Änderung der Verordnung
    zur berufsbegleitenden Ausbildung
    zum Erwerb des Lehramts
    für sonderpädagogische Förderung

    Vom 20. November 2023

    (GV. NRW. S. 1227)

    Auf Grund des § 20 Absatz 10 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308), der durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 404) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Bildung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen:

     Artikel 1

    In § 18 Satz 2 der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung vom 20. Dezember 2012 (GV. NRW. 2013 S. 4), die zuletzt durch Verordnung vom 27. November 2018 (GV. NRW. S. 666) geändert worden ist, wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.1

    ABI. NRW. 12/23

     


    1 Die Verordnung ist am 07.12.2023 (GV. NRW. S. 1227) in Kraft getreten.

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