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    Zur weiteren Entlastung der Schulen wird die derzeitige Anzahl der Klassenarbeiten in Klasse 7 und 8 reduziert. Eine hinreichende Bewertungsgrundlage im Beurteilungsbereich der „Schriftlichen Arbeiten“ ist trotz der Reduzierung der Anzahl der Klassenarbeiten sichergestellt. Zu beachten ist, dass Klassenarbeiten soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen sind. Falls sich eine Schule für die Reduzierung der Klassenarbeiten entscheiden möchte, müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern auf die sich dadurch ergebende stärkere Bedeutung der einzelnen Klassenarbeit hingewiesen werden.

    Zu BASS 13-21 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung über die Ausbildung
    und die Abschlussprüfungen
    in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I);
    Änderung

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 31. Juli 2023 - 226-2023-0004357

    Bezug:

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28. Juni 2019 (ABl. NRW. 08/19)

    1

    Die VV 6.1.1 zu § 6 Absatz 1 des Bezugserlasses, der zuletzt durch Runderlass vom 29. Mai 2023 (ABl. NRW. 06/23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. Tabelle 1 „Anzahl der Klassenarbeiten an der Hauptschule“ wird wie folgt geändert:

    a) In den Spalten Deutsch, Englisch und Mathematik in Klasse 7 wird jeweils bei der Anzahl die Angabe „6“ durch die Angabe „5-6“ ersetzt.

    b) In den Spalten Deutsch, Englisch und Mathematik in Klasse 8 wird jeweils bei der Anzahl die Angabe „5“ durch die Angabe „4-5“ ersetzt.

    2. Tabelle 2 „Anzahl der Klassenarbeiten an der Realschule“ wird wie folgt geändert:

    a) In den Spalten Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtunterricht in Klasse 7 wird jeweils bei der Anzahl die Angabe „6“ durch die Angabe „5-6“ ersetzt.

    b) In den Spalten Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtunterricht in Klasse 8 wird jeweils bei der Anzahl die Angabe „5“ durch die Angabe „4-5“ ersetzt.

    3. Tabelle 3 „Anzahl der Klassenarbeiten am Gymnasium“ wird wie folgt geändert:

    a) In den Spalten Deutsch, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache und Mathematik in Klasse 7 wird jeweils bei der Anzahl die Angabe „6“ durch die Angabe „5-6“ ersetzt.

    b) In den Spalten Deutsch, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache und Mathematik in Klasse 8 wird jeweils bei der Anzahl die Angabe „5“ durch die Angabe „4-5“ ersetzt.

    4. Tabelle 4 „Anzahl der Klassenarbeiten an der Gesamtschule und an der Sekundarschule“ wird wie folgt geändert:

    a) In den Spalten Deutsch, Englisch und Mathematik in Klasse 7 wird jeweils bei der Anzahl die Angabe „6“ durch die Angabe „5-6“ ersetzt.

    b) In den Spalten Deutsch, Englisch und Mathematik in Klasse 8 wird jeweils bei der Anzahl die Angabe „5“ durch die Angabe „4-5“ ersetzt.

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABl. NRW. 08/23

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