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    Zu BASS 12-65 Nr. 8

    Termine
    für die zentralen Prüfungen im Schuljahr 2024/2025
    am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen,
    Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen,
    Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und
    Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 23. Juni 2023 - Az.: 513-6.03.15.06-95158

    Bezug:

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 31. Mai 2022 (ABl. NRW. 06/22)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In der Erlassbezeichnung wird nach der Angabe „2023/2024“ die Angabe „und 2024/2025“ eingefügt.

    2. Nach dem Abschnitt „Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2023/2024 bzw. des Sommersemesters 2024“ werden folgende Abschnitte eingefügt:

    „Prüfungstermine
    für die Abendrealschule im Wintersemester 2024

    Für Studierende, die sich im Wintersemester 2024 (1. Halbjahr des Schuljahres 2024/25) im 4. Semester befinden, werden für die zentralen Prüfungen folgende Termine festgesetzt:

    Schriftliche Prüfungen:

    Deutsch

    Donnerstag, 28. November 2024

    Englisch

    Dienstag, 3. Dezember 2024

    Mathematik

    Donnerstag, 5. Dezember 2024

    Nachschreibtermine für schriftliche Prüfungen:

    Deutsch

    Dienstag, 10. Dezember 2024

    Englisch

    Donnerstag, 12. Dezember 2024

    Mathematik

    Dienstag, 17. Dezember 2024

    Bekanntgabe der
    Vor- und Prüfungsnoten

    Mittwoch, 8. Januar 2025

    Mündliche Prüfung:

    1. Tag

    Mittwoch, 15. Januar 20251

    letzter Tag

    Freitag, 24. Januar 2025

    1) Schülerinnen und Schüler syrisch-orthodoxen Glaubens sollten bedingt durch einen Feiertag erst an einem Tag nach dem 15. Januar 2025 geprüft werden.

     

    Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

    Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.

    Sachbezogene  Anfragen richten Sie bitte an die
    Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, pruefungen10@qua-lis.nrw.de).

    Prüfungstermine
    am Ende des Schuljahres 2024/2025
    bzw. des Sommersemesters 2025

    (für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

     

    Schriftliche Prüfungen:

    Deutsch

    Dienstag, 27. Mai 2025

    Englisch

    Dienstag, 03. Juni 20252

    Mathematik

    Donnerstag, 05. Juni 2025

    Nachschreibtermine für schriftliche Prüfungen:

    Deutsch

    Donnerstag, 12. Juni 2025

    Englisch

    Freitag, 13. Juni 2025

    Mathematik

    Dienstag, 17. Juni 2025

    Bekanntgabe der
    Vor- und Prüfungsnoten

    Montag, 23. Juni 2025

    Mündliche Prüfung:

    1. Tag

    Dienstag, 01. Juli 2025

    letzter Tag

    Dienstag, 08. Juli 2025

    2) Schulleitungen können Schülerinnen und Schüler jüdischen Glaubens bedingt durch einen Feiertag auf Antrag eine Befreiung vom Unterricht und somit auch von der Prüfung an diesem Tag gewähren und die Teilnahme am Nachschreibtermin zulassen. (BASS 12-52 Nr. 1)

    Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

    Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.

    Sachbezogene  Anfragen richten Sie bitte an die
    Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, pruefungen10@qua-lis.nrw.de).“

    2 Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    Gleichzeitig treten die Runderlasse „Termine für die zentralen Prüfungen im Schuljahr 2021/2022 am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen“ vom 26. Mai 2020 und „Termine für die zentralen Prüfungen im Schuljahr 2022/2023 am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen“ vom 19. Mai 2021 des Ministeriums für Schule und Bildung außer Kraft.

    ABl. NRW. 07/23

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