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    Zu BASS 15-23

    Sekundarstufe I – Realschule

    Richtlinien und Lehrpläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 24. Mai 2023 - 526 – 2022-12-0003750

    Für die Realschule wird hiermit der Kernlehrplan Informatik Wahlpflichtunterricht gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Er tritt zum 1. August 2023 in Kraft, entwickelt zum 1. August 2024 aufsteigend ab Klasse 7 unterrichtliche Gültigkeit. Den Schulen ist es freigestellt, diesen neuen Kernlehrplan schon vorher als Grundlage für den Unterricht zu verwenden.

    Bereich/Fach

    Bezeichnung

    Informatik Wahlpflichtunterricht

    Kernlehrplan

    Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

    Die Schulen überprüfen auf Grundlage der o.g. Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.

    Die Richtlinien für die Realschule, Runderlass des Kultusministeriums vom 20. August 1993, (G)ABl. NRW. I, veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.

    Zum 31. Juli 2024 tritt der nachstehende Kernlehrplan beginnend mit Klasse 8 auslaufend außer Kraft.

    Heft-Nr.

    Bereich/Fach

    Fundstelle

    33191

    Informatik Wahlpflichtfach

    03.07.2015

    (ABl. NRW. S. 361)

    ABl. NRW. 07/23

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