Berufskolleg;
Termine für die Durchführung der zentralen
Abiturprüfungen 2025 im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D)
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 26. Juni 2023 – 312-6.04.05-29042
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Abiturprüfung an Beruflichen Gymnasien 2025
Für die Abiturprüfung im Jahr 2025 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
1. | Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses | Donnerstag, 10. April 2025 |
2. | Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 | Freitag, 11. April 2025 |
3. | Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch] | Dienstag, 06. Mai 2025 |
4. | Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach) | Freitag, 09. Mai 2025 |
5. | Zentrale Abiturprüfung im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch] | Dienstag, 13. Mai 2025 |
6. | Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach) | Freitag, 16. Mai 2025 |
7. | Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach1 | ab Dienstag, 20. Mai 2025 |
8. | Nachschreibtermin im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]2 | Donnerstag, 22. Mai 2025 |
9. | Nachschreibtermin im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)2 | Dienstag, 27. Mai 2025 |
10. | Nachschreibtermin im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]2 | Mittwoch, 4. Juni 2025 |
11. | Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)2 | Donnerstag, 12. Juni 2025 |
12. | Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach | Freitag, 27. Juni 2025 |
13. | Letzter Tag der Zeugnisausgabe | Samstag, 28. Juni 2025 |
1) Nachschreibtermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach. 2) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsicht ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen. | ||
Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule sind über die Schulverwaltungsseite unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.
2 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Runderlass „Berufskolleg; Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2023 im Beruflichen Gymnasium (Bildungsgänge D 1 - D 28 APO-BK Anlage D)“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 27. Juli 2021 (ABl. NRW. 09/21) außer Kraft.
ABl. NRW. 07/23