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    Zu BASS 19-11 Nr. 2

    Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2026 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.

    Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2026 an Weiterbildungskollegs

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 19. Juni 2023– 525-6.03.15.06-99815

    Bezugserlass:

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 24. Juni 2019 (ABl. NRW. 07/19)

    1

    Der Bezugserlass, der zuletzt durch den Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.Juni 2022 (ABl. NRW. 07/22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. Die Bezeichnung des Erlasses wird wie folgt gefasst: „Vorgaben zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs auf die zentralen schriftlichen Prüfungen im Abitur 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026“

    2. Die Abschnitte „Abitur 2022“ und „Abitur 2023“ werden gestrichen. In der Bezeichnung des Erlasses werden die Wörter „2022, 2023,“ gestrichen.

    3. Nach dem Abschnitt „Abitur 2025“ wird folgender Abschnitt eingefügt:

    „Abitur 2026

    Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen an Weiterbildungskollegs stehen auf der Internetseite https://www.standardsicherung.nrw.de zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.

    In 2026 gelten die in den jeweiligen fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:

    Fach

    Leistungskurs

    Grundkurs

    Besonderheiten

    Deutsch

    315 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    255 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

     

    moderne
    Fremdsprachen
    (LK und GK (f))

    315 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    285 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

     

    moderne
    Fremdsprachen
    (neu einsetzend)

     

    255 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

     

    alte Sprachen
    (GK (f))

     

    240 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

     

    alte Sprachen
    (neu einsetzend)

     

    210 Minuten

     

    Kunst

    300 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    240 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden.

    Musik

    300 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    240 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert.

    Gesellschaftswissenschaften

    300 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    240 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

     

    Religionslehre

    300 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    240 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

     

    Mathematik

    300 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    255 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

     

    Biologie,
    Chemie, Physik

    300 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    255 Minuten
    inklusive
    Auswahlzeit

    Wenn die Aufgaben
    fachpraktische Anteile
    enthalten, kann sich
    die Gesamtarbeitszeit
    erhöhen. Der zusätzliche
    Zeitaufwand wird
    verbindlich in der Aufgabe
    ausgewiesen.

    Informatik

    270 Minuten

    225 Minuten

     

    Tabelle 1: Arbeitszeiten für die Abiturprüfung 2026

    Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl vorgelegten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind. In den Naturwissenschaften beginnt die Arbeitszeit unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist. 

    Analog zu Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2026 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.

    Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.“

    2 Inkrafttreten

    Der Runderlass tritt vorbehaltlich der Nummer 2 am 1. August 2023 in Kraft. Die Nummer 2 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

    ABl. NRW. 07/23

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