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    Zu BASS 15-63

    Unterrichtsvorgaben
    für Schulen des Zweiten Bildungsweges –
    Abendgymnasium und Kolleg

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 24. Mai 2023 - 526-2022-12-0000421

    Für den zweiten Bildungsweg an Abendgymnasien und Kollegs werden hiermit Kernlehrpläne gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten zum 1. August 2023 beginnend mit der Einführungsphase aufsteigend in Kraft.

    Bereich/Fach

    Bezeichnung

    Deutsch

    Kernlehrplan

    Mathematik

    Kernlehrplan

    Englisch

    Kernlehrplan

    Französisch

    Kernlehrplan

    Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

    Die Schulen überprüfen auf Grundlage der oben genannten Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.

    Die Richtlinien für die Gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule, Runderlass des Kultusministeriums vom 3. März 1999 (GABl. NRW. I, S.58) veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.

    Zum 31. Juli 2023 treten die nachstehenden Kernlehrpläne auslaufend außer Kraft.

    Heft-Nr.

    Bezeichnung

    Fundstelle

    8202

    Kernlehrplan Deutsch

    20.06.2014, ABl. NRW.,

    S. 342

    8207

    Kernlehrplan Mathematik

    23.07.2014, ABl. NRW.,

    S. 442

    8203

    Kernlehrplan Englisch

    20.06.2014, ABl. NRW.,         S. 342

    8211

    Kernlehrplan Französisch

    20.06.2014; ABl. NRW.,         S. 342

    ABl. NRW. 06/23

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