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    Zu BASS 10-11 Nr. 1

    Neunzehnte Verordnung
    zur Änderung der Verordnung
    über die Bildung von
    regierungsbezirksübergreifenden
    Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
    des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

    Vom 16. Mai 2023 (GV. NRW. S. 328)

    Auf Grund des § 84 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), der zuletzt durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 691) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Bildung:

    Artikel 1

    In der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 14. Juli 2005 (GV. NRW. S. 677), die zuletzt durch Verordnung vom 13. Mai 2022 (GV. NRW. S. 744) geändert worden ist, erhält die Anlage die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

    Düsseldorf, den 16. Mai 2023

    Die Ministerin für Schule und Bildung

    des Landes Nordrhein-Westfalen

     

     

    Dorothee F e l l e r

     

    Nachfolgend finden Sie die Anlage zur Verordnung:

    Anlage - Seite 1 -

    Anlage - Seite 2 -

     

    Anlage - Seite 3 -

     

    Anlage - Seite 4 -

     

    Anlage - Seite 5 -

     

    Anlage - Seite 6 -

     

    Anlage - Seite 7 -

     

    Anlage - Seite 8 -

     

    Anlage - Seite 9 -

    Anlage - Seite 10 -

     

    Anlage - Seite 11 -

    ABl. NRW. 06/23

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