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    Zu BASS 11-02 Nr. 31

    Zuwendungen
    für die Durchführung
    „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 02.02.2023 - 71.06.27.17-000012

    Bezug:

    RdErl. des Ministerium für Schule und Bildung v. 06.02.2018
    (BASS 11-02 Nr. 31)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Zu 1 Zuwendungszweck: In Absatz 1 wird nach Satz 1 der Satz „Dies gilt insbesondere für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, mit pandemiebedingt verstärktem Bedarf an Deutschförderung.“ gestrichen.

    2. Zu 4 Zuwendungsvoraussetzungen:

    a) Im Unterpunkt b) wird der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „in den Herbstferien an insgesamt fünf aufeinander folgenden Werktagen.“

    b) Im Unterpunkt e) wird der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „In den Herbstferien: 1.350 Euro“.

    3. Zu 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:

    a) In 5.2 wird das Wort „Anteilsfinanzierung“ durch das Wort „Anteilfinanzierung“ ersetzt.

    b) In 5.4 Bemessungsgrundlage wird im Unterpunkt c) der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „2.700 Euro in den Herbstferien.“

    4. Zu 6 Verfahren: Im Unterpunkt 6.3 wird nach den Wörtern „für die Sommerferien zum“ das Datum „01.07.“ durch das Datum „01.08.“ ersetzt.

    5. Zu 7 Inkrafttreten: Das Datum „31. März 2023“ wird durch das Datum „31. Dezember 2027“ ersetzt.

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABl. NRW. 02/23

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