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    Zu BASS 12-21 Nr. 18

    Erste Änderung
    des gemeinsamen Runderlasses
    „Kommunale Integrationszentren“

    Gemeinsamer Runderlass
    des Ministeriums für Schule und Bildung und
    des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

    Vom 19. Dezember 2022 - 323-71.06.27.17-000018

    Bezug:

    Gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung und Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration v. 08.05.2018 (ABl. NRW. 06/18 S. 39)

    1

    Der Runderlass wird wie folgt geändert:

    In Nummer 1.2. werden die Wörter „sowie eine landesweite Koordinierungsstelle“ gestrichen.

    Der Nummer 1.3.1 wird der Satz „Dazu arbeiten sie mit den Kooperationspartnern vor Ort, insbesondere mit den Trägern von frühkindlichen Bildungseinrichtungen, dem staatlichen Schulamt, dem Regionalen Bildungsbüro, der kommunalen Koordinierung für den Übergang Schule-Beruf und weiteren zusammen.“ angefügt.

    Der Nummer 1 wird die Nummer „1.3.3 Der Laiensprachmittlerpool und KOMM-AN NRW sind Bestandteile der Grundförderung der Kommunalen Integrationszentren. Die Umsetzung des KIM in den Kommunalen Integrationszentren regelt eine gesonderte Richtlinie.“ angefügt.

    In Nummer 1.4 wird das Wort „MKFFI“ durch das Wort „MKJFGFI“ ersetzt.

    Der Nummer 1.4 werden die Sätze „Die Kommunen müssen für die Förderung des Laiensprachmittlerpools eine Konzeption vorlegen. Beim Förderprogramm KOMM-AN NRW ist die aktuelle Förderkonzeption zu beachten.“ angefügt.

    In Nummer 2.1 Unterpunkt 4 wird das Wort „regionale“ gestrichen.

    Der Nummer 3.2 werden die Sätze „Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) begleitet und unterstützt die freigestellten Lehrkräfte bei ihrer Arbeit im Sinne der Qualitätssicherung und -entwicklung (s. BASS 10-32 Nr. 69). Dies erfolgt in Abstimmung mit den Leitungen der Kommunalen Integrationszentren.“ angefügt.

    In Nummer 3.5 Satz 1 werden die Wörter „unterstützt die“ durch die Wörter „kooperiert mit den“ ersetzt und nach dem Wort „Absatz 1“ die Wörter „und Absatz 2“ ergänzt.

    Der Nummer 3.6 wird der Satz „Die Leitungen der Kommunalen Integrationszentren informieren in Abstimmung mit den Ansprechpersonen „Integration durch Bildung“ in der unteren Schulaufsicht die Leitung der LaSI im zweijährigen Rhythmus über das örtliche Einsatzmanagement.“ angefügt.

    Der Nummer 3 wird folgende Nummer angefügt: „3.8 Die Geschäftsführung des Verbundes übernimmt das Land.“.

    Die Nummer 5 Landesweite Koordinierungsstelle wird aufgehoben.

    Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 5.

     In Nummer 5 wird der Satz „Die Geschäftsführung des Verbundes liegt bei der landesweiten Koordinierungsstelle“ gestrichen.

    Die bisherige Nummer 7 wird die Nummer 6 und die Unterpunkte 7.1 und 7.2 werden 6.1 und 6.2.

    In Nummer 6 wird die bisherige Nummer 7.3 gestrichen: „7.3 Die Finanzierung der Kosten der landesweiten Koordinierungsstelle erfolgt unabhängig von den in Nummer 7.2 genannten Richtlinien.“.

    Die bisherige Nummer 8 wird die Nummer 7.

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABl. NRW. 04/23

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