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    Zu BASS 11-02 Nr. 24

    Geld oder Stelle – Sekundarstufe I;
    Zuwendungen pädagogischen
    Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote;
    Änderung

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 07.12.2022 - 515-71.06.27.14-000016

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008
    (BASS 11-02 Nr. 24)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Nummer 5.4.1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „Bemessungsgrundlage in Halbtagsschulen:

    Pro Halbtagsschule werden pro Schuljahr auf der Grundlage der aktuellen Amtlichen Schuldaten des Vorjahres zur Verfügung gestellt:

    a) unter 300 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I: bis zu 19.000 € an Stelle von 0,3 Lehrerstellen,

    b) 300 bis 500 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I: bis zu 25.300 € an Stelle von 0,4 Lehrerstellen,

    c) 501 bis 700 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I: bis zu 31.600 € an Stelle von 0,5 Lehrerstellen,

    d) 701 und mehr Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I: bis zu 38.000 € an Stelle von 0,6 Lehrerstellen."

    2. Nummer 9 erhält folgende Fassung: „Diese Regelungen treten zum 01.08.2023 in Kraft und gelten längstens bis zum 31.07.2026.“

    ABl. NRW. 12/22

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