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    Zu BASS 20-02 Nr. 20

     Praxiselemente in den lehramtsbezogenen
    Studiengängen

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 05.10.2022 - 421-2022-10-0004172

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.06.2012
    (BASS 20-02 Nr. 20)

    I.

    Der Runderlass wie folgt geändert:

    1. Nummer 5 Absatz 7 wird wie folgt gefasst:

    „(7) Die Ausbildung findet an vier Werktagen, montags bis freitags, im Bereich des Lernorts Schule statt (schulpraktischer Teil), Absatz 8 Satz 5 bleibt davon unberührt. Die Schulleitung kann im Einzelfall eine Ableistung an drei Werktagen in einer Woche zulassen, wenn schwerwiegende soziale Gründe oder außergewöhnliche Fahrzeiten dies erfordern. Ausnahmeentscheidungen nach Satz 2 sind im Einvernehmen mit der Bezirksregierung zu treffen. Die Tätigkeit am Lernort Schule setzt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 12 Absatz 4 LABG voraus. Während des Praxissemesters ist für jedes Schulhalbjahr ein Studientag pro Woche vorzusehen, der einvernehmlich zwischen der Hochschule und den ihr zugeordneten Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung festzulegen ist. Er findet während der Vorlesungszeit in der Regel in der Universität, außerhalb der Vorlesungszeit in der Regel im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung statt. Standortspezifische Formate (z.B. E-Learning und Blockformen) sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen möglich.“

    2. Die Anlage wird wie folgt geändert:

    a) In der zweiten Zeile der Anlage (Universität) werden hinter dem Wort „Seminare“ die Wörter „für das Praxissemester“ eingefügt.

    b) Die dritte Zeile der Anlage (Aachen) wird wie folgt gefasst:

     

    Aachen

    ZfsL Aachen:

    Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    Seminar für das Lehramt am Berufskolleg

    ZfsL Jülich:

    Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    c) Die neunte Zeile der Anlage (Köln) wird wie folgt gefasst:

    Köln

    ZfsL Düren:

    Seminar für das Lehramt an Grundschulen

    Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    ZfsL Engelskirchen:

    Seminar für das Lehramt an Grundschulen

    Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    Seminar für das Lehramt für
    sonderpädagogische Förderung

    ZfsL Köln:

    Seminar für das Lehramt an Grundschulen

    Seminar für das Lehramt an Haupt-,
    Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

    Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    Seminar für das Lehramt an Berufskollegs

    Seminar für das Lehramt für
    sonderpädagogische Förderung

    ZfsL Leverkusen:

    Seminar für das Lehramt an Haupt-,
    Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

    Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    Seminar für das Lehramt an Berufskollegs

    ZfsL Siegburg:

    Seminar für das Lehramt an Grundschulen

    Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen

    Seminar für das Lehramt für
    sonderpädagogische Förderung

    sowie:
    ZfsL Jülich:

    Seminar für das Lehramt für
    sonderpädagogische Förderung

     

    II.

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im ABl. NRW. in Kraft.

    ABl. NRW. 11/22

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