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    Zu BASS 11-02 Nr. 43

    Richtlinie über die Förderung von
    außerschulischen Bildungs- und
    Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur
    Reduzierung pandemiebedingter
    Benachteiligungen durch individuelle
    Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß
    § 15 AO-SF; Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 05.10.2022 - 71.06.27.12-000006

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 01.03.2021 (ABl. NRW. 03/21), zuletzt geändert durch RdErl. v. 04.07.2022 (BASS 11-02 Nr. 43)

    1.

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Die Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:

    a) In Satz 1 wird „01.03.2022“ durch „1. März 2022“ ersetzt.

    b) In Satz 2 wird „01.10.2022“ durch „1. Oktober 2022“ ersetzt.

    2. Die Nummer 7.3 wird wie folgt gefasst:

    „Auszahlungsverfahren

    Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids aufgrund gesonderter Anforderung für den Online-Mittelabruf (vgl. Muster Anlage 4). Gemäß Nummer 1.4 der ANBest-P und ANBest-G ist die Zuwendung alsbaldig (innerhalb von zwei Monaten) zu verbrauchen, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2022.“

    3. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt geändert:

    a) Nach der Bezeichnung der Anlagen 1 bis 4 wird jeweils das folgende Wort fett formatiert: „MUSTER“. Zudem wird „01.03.2022“ durch „1. März 2022“ ersetzt.

    b) In Anlage 2 unter Nummer 4 wird in Satz 7 „31.12.2022“ durch „31. Dezember 2022“ ersetzt.

    2.

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im ABl. NRW in Kraft.

    ABl. NRW. 10/22

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