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    Zu BASS 11-02 Nr. 31

    Zuwendungen
    für die Durchführung
    „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 04.08.2022 - 71.06.27.17-000012

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 06.02.2018 (ABl. NRW. 03/18 S. 34), zuletzt geändert durch RdErl v. 18.06.2021 (ABl. NRW. 07/21)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. 1 Zuwendungszweck:

    In Absatz 1 wird nach Satz 1 eingefügt: „Dies gilt insbesondere für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, mit pandemiebedingt verstärktem Bedarf an Deutschförderung.“

    2. 3 Zuwendungsempfänger:

    Nach dem Unterpunkt c) wird eingefügt: „d) Universitäten und Hochschulen.“

    3. 4 Zuwendungsvoraussetzungen:

    Im Unterpunkt b) wird der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „in den Herbstferien an insgesamt fünf oder neun aufeinander folgenden Werktagen“. Im Unterpunkt e) wird der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „In den Herbstferien: 1.350 Euro (bei fünf Maßnahmetagen) bzw. 2.160 Euro (bei neun Maßnahmetagen).“

    4. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:

    In 5.4 Bemessungsgrundlage wird im Unterpunkt c) der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „2.700 Euro (bei fünf Maßnahmetagen) bzw. 4.320 Euro (bei neun Maßnahmetagen) in den Herbstferien.“

    5. 6 Verfahren:

    Der Unterpunkt 6.1 wird wie folgt gefasst: „Die Anträge sind vom Maßnahmeträger nach dem Muster der Anlage 1 bei der zuständigen Bezirksregierung für die Osterferien spätestens zum 31.01., für die Sommerferien spätestens zum 30.04. und für die Herbstferien spätestens zum 31.08. eines Jahres einzureichen.“

    6. 7 Inkrafttreten wird neugefasst:

    „Dieser Änderungserlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.“

    ABl. NRW. 08/22

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