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    Der Erlass ermöglicht eine rechtssichere und landeseinheitliche Eingruppierung Pädagogischer Unterrichtshilfen, deren Qualifikation sich nicht in den Tätigkeitsmerkmalen des Abschnitts 4 Unterabschnitt 2 der Anlage zum TVEntgO-L wiederfindet.

    Zu BASS 21-21

    Eingruppierung
    von pädagogischen Unterrichtshilfen

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 07.07.2022 - 214-2022-0000345

    Nach Zustimmung der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich das Ministerium der Finanzen in Ergänzung der Tätigkeitsmerkmale in Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 der Anlage zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) mit folgenden übertariflichen Eingruppierungen einverstanden erklärt:

    - Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Beschäftigte mit anderweitiger abgeschlossener einschlägiger pädagogischer Hochschulbildung: EG 10

    - Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Meisterprüfung: EG 9a

    - Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung: EG 9a

    Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

     

    ABl. NRW. 08/22

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