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    Zu BASS 19-11 Nr. 2

    Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen
    im Abitur 2025 an Weiterbildungskollegs

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 28.06.2022 - 525-6.03.15.06-99815

    Bezug:

    1. §§ 50 und 51 APO-WbK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs vom 23.02.2000 (BASS 19-11 Nr.1.1/Nr. 1.2))

    2. Richtlinien und Kernlehrpläne für das Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen

    Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2025 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.

    Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen an Weiterbildungskollegs stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.

    Aufgrund von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz ändern sich die Arbeitszeiten in den modernen Fremdsprachen und in den Naturwissenschaften ab dem Prüfungsjahr 2025 wie folgt:

    Fach

    Leistungskurs

    Grundkurs

    Besonderheiten

    moderne Fremdsprachen
    (LK und GK (f))

    315 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    285 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

     

    Biologie,
    Chemie,
    Physik

    300 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    255 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    Wenn die Aufgaben fachpraktische Anteile enthalten, kann sich die Gesamtarbeitszeit erhöhen. Der zusätzliche Zeitaufwand wird verbindlich in der Aufgabe ausgewiesen.

    Tabelle 1: Arbeitszeiten für die Abiturprüfung 2025 WbK; moderne Fremdsprachen und Naturwissenschaften

    Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.

    Für alle anderen Fächer gelten die in den fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:

    Fach

    Leistungskurs

    Grundkurs

    Besonderheiten

    Deutsch

    315 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    255 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

     

    moderne
    Fremdsprachen (neu einsetzend)

     

    255 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

     

    alte Sprachen (neu einsetzend)

     

    210 Minuten

     

    alte Sprachen (GK (f))

     

    240 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

     

    Kunst

    300 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden.

    Musik

    300 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert.

    Gesellschaftswissenschaften

    300 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

     

    Religionslehre

    300 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

     

    Mathematik

    300 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

    255 Minuten
    inklusive Auswahlzeit

     

    Informatik

    270 Minuten

    225 Minuten

     

    Tabelle 2: Arbeitszeiten für die Abiturprüfung 2025 WbK

    Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl gestellten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind.

    Analog zu Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2025 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.

    Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.

     

    ABl. NRW. 07/22

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