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    Zu BASS 15-25

    Sekundarstufe I – Gymnasium;
    Richtlinien und Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 13.06.2022 - 526-2022-05-0005275

    Für das Gymnasium wird hiermit gemäß § 29 Abs. 1 SchulG (BASS 1-1) der Kernlehrplan für das Wahlpflichtfach Wirtschaft festgesetzt.

    Der Kernlehrplan tritt zum 01.08.2022 beginnend mit Klasse 8 (Bildungsgang G8), beginnend mit Klasse 9 (Bildungsgang G9) aufsteigend in Kraft.

    Die Richtlinien für das Gymnasium in der Sekundarstufe I, RdErl. d. KM v. 08.02.1993 (GABI. NW. 1 S. 62) veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    34231

    Wirtschaft Wahlpflichtunterricht

    Kernlehrplan

    Tabelle 1: zum 01.08.2022 aufsteigend ab Klasse 8/9 in Kraft tretender Kernlehrplan

    Die Kernlehrpläne sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben, Richtlinien und Lehrpläne, für die Sekundarstufe I, Gymnasium, außer Kraft:

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    Fundstelle

    3423

    Politik (Wirtschaft)

    Richtlinien und Lehrpläne

    08.02.1993 (GABl. NW. I S. 62)

    Tabelle 2: zum 31.07.2022 außer Kraft tretende Richtlinie und Lehrpläne

    ABl. NRW. 08/22

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