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    Zu BASS 15-24 15-26

    Sekundarstufe I –
    Gesamtschule und Sekundarschule;
    Richtlinien und Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 13.06.2022 - 526-2022-05-0005260

    Für die Gesamtschule und Sekundarschule wird hiermit gemäß § 29 Abs. 1 SchulG (BASS 1-1) der Kernlehrplan für das Wahlpflichtfach Wirtschaft und Arbeitswelt festgesetzt.

    Der Kernlehrplan tritt zum 01.08.2022 beginnend mit Klasse 7 aufsteigend in Kraft.

    Die Richtlinien für die Gesamtschule, RdErl. d. KM v. 27.11.1998 (GABI. NW. 1 01/99) veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    31031

    Wirtschaft und Arbeitswelt
    Wahlpflichtunterricht

    Kernlehrplan

    Tabelle 1: zum 01.08.2022 aufsteigend ab Klasse 7 in Kraft tretender Kernlehrplan

    Die Kernlehrpläne sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben, Richtlinien und Lehrpläne, für die Sekundarstufe I, Gesamtschule, beginnend mit Klasse 7 auslaufend außer Kraft:

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    Fundstelle

    31031

    Arbeitslehre - Hauswirtschaft/Technik/Wirtschaft Wahlpflichtunterricht

    Kernlehrplan

    23.10.2015 (ABl. NRW. S. 498)

    Tabelle 2: zum 31.07.2022 auslaufend außer Kraft tretende Richtlinie und Lehrpläne

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben für die Sekundarstufe I, Gesamtschule, außer Kraft.

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    Fundstelle

    3111

    Textilgestaltung

    Richtlinien und Lehrpläne

    27.11.1998 (ABl. NRW. 1 01/99 S. 3)

    Tabelle 3: zum 31.07.2022 außer Kraft tretende Richtlinie und Lehrpläne

    ABl. NRW. 08/22

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