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    Zu BASS 15-23

    Sekundarstufe I – Realschule;
    Richtlinien und Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 13.06.2022 - 526-2022-05-0005261

    Für die Realschule werden hiermit gemäß § 29 Abs. 1 SchulG (BASS 1-1) die Kernlehrpläne für die Wahlpflichtfächer Wirtschaft und Sozialwissenschaften festgesetzt.

    Die Kernlehrpläne treten zum 01.08.2022 beginnend mit Klasse 7 aufsteigend in Kraft.

    Die Richtlinien für die Realschule, RdErl. d. KM v. 20.08.1993 (GABI. NW. 1 10/93 S. 206)) veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    33131

    Wirtschaft Wahlpflichtunterricht

    Kernlehrplan

    33111

    Sozialwissenschaften Wahlpflichtunterricht

    Kernlehrplan

    Tabelle 1: zum 01.08.2022 aufsteigend ab Klasse 7 in Kraft tretende Kernlehrpläne

    Die Kernlehrpläne sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben, Richtlinien und Lehrpläne, für die Sekundarstufe I, Realschule, außer Kraft:

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    Fundstelle

    3311

    Sozialwissenschaften

    Richtlinien und Lehrpläne

    20.08.1993 (GABl. NW. I S. 206)

    3313

    Hauswirtschaft

    Richtlinien und Lehrpläne

    20.08.1993 (GABl. NW. I S. 206)

    Tabelle 2: zum 31.07.2022 außer Kraft tretende Richtlinien und Lehrpläne

    ABl. NRW. 08/22

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