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    Zu BASS 15-31

    Sekundarstufe II –
    Gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums
    und der Gesamtschule;
    Richtlinien und Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 31.05.2022 - 526-2022-05-0002010

    Für die Gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule werden hiermit Kernlehrpläne gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten zum 1. August 2022 beginnend mit der Einführungsphase aufsteigend in Kraft.

    Heft-Nr.

    Bereich/Fach

    Bezeichnung

    4722

    Biologie

    Kernlehrplan

    4723

    Chemie

    Kernlehrplan

    4721

    Physik

    Kernlehrplan

    Tabelle 1: Kernlehrpläne zum 01.08.2022

    Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

    Die Schulen überprüfen auf Grundlage der o.g. Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.

    Die Richtlinien für die Gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule, RdErl. d. KM v. 03.03.1999, GABl NW. I, S.58, veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Kernlehrpläne auslaufend außer Kraft.

    Heft-Nr.

    Bezeichnung

    Fundstelle

    4722

    Kernlehrplan Biologie

    04.09.2013, ABl. NRW, S. 512

    4723

    Kernlehrplan Chemie

    04.09.2013, ABl. NRW, S. 512

    4721

    Kernlehrplan Physik

    04.09.2013, ABl. NRW, S. 512

    Tabelle 2: zum 31.07.2022 außer Kraft tretende Kernlehrpläne

    ABl. NRW. 06/22

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