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    Zu BASS 15-47

    Förderschule Geistige Entwicklung
    Primarstufe, Sekundarstufe I und II –
    Gemeinsames Lernen
    in Primarstufe und Sekundarstufe I

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 31.05.2022 - 526-2022-05-0005351

    Für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allen Lernorten werden hiermit gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Unterrichtsvorgaben für den sogenannten zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung an allen Lernorten für die Aufgabenfelder Sprache und Kommunikation sowie Mathematik und für die Entwicklungsbereiche festgesetzt.

    Die Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und die Unterrichtsvorgaben in Form Curricularer Vorgaben treten zum 01.08.2022 in Kraft.

    Heft-Nr.

    Bereich/Fach

    Bezeichnung

    6453

    Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation

    Unterrichtsvorgaben für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung an allen Lernorten

    6454

    Aufgabenfeld Mathematik

    Unterrichtsvorgaben für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung an allen Lernorten

    6455

    Entwicklungsbereiche

    Unterrichtsvorgaben für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung an allen Lernorten

    6451

     

    Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

    Tabelle 1: Richtlinien und Vorgaben zum 01.08.2022

    Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

    Die Schulen überprüfen auf Grundlage der oben genannten Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (Arbeitspläne) und entwickeln diese kontinuierlich, erstmals jedoch bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 weiter.

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung außer Kraft.

    Heft-Nr.

    Bezeichnung

    Fundstelle

    6451

    Richtlinien für die Schule für Geistigbehinderte

    07.05.1980 (GABl. NW. S. 428)

    Tabelle 2: zum 31.07.2022 außer Kraft tretende Richtlinien

    ABl. NRW. 06/22

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