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    Zu BASS 12-21 Nr. 19

    Lehren und Lernen in der digitalen Welt;
    Medienberaterinnen und Medienberater; Ergänzung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 12.05.2022 - 412-5.01.02.02-160132

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 26.04.2021 (BASS 12-21 Nr. 19)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    Der Nummer 7 wird folgende Nummer 8 angefügt:

    „8. Lehrerinnen und Lehrer von genehmigten Ersatzschulen können mit Zustimmung des jeweiligen privaten Schulträgers ebenfalls zu Medienberaterinnen und Medienberatern bestellt werden. Hierzu muss im jeweils beabsichtigten Beschäftigungsumfang der Ersatzschulträger die Lehrerin beziehungsweise den Lehrer freistellen. Im gleichen Umfang ist eine der jeweiligen Bezirksregierung nach Nummer 4 Satz 1 zugewiesene Stelle zu sperren. Für den Maßnahmenzeitraum erfolgt die Refinanzierung der Personalkosten der Lehrkraft sowie einer maximal im Umfang der Freistellung eingestellten Ersatzlehrkraft an der Schule nach den Vorgaben der §§ 105 ff. SchulG.“

    ABl. NRW. 06/22

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