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    Zu BASS 15-23

    Sekundarstufe I - Realschule;
    Richtlinien und Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 02.06.2022 - 526-2022-05-0001472

    Für die Realschule werden hiermit gemäß § 29 Absatz 1 SchulG (BASS 1-1) Kernlehrpläne für die Fächer Deutsch und Mathematik festgesetzt.

    Die Kernlehrpläne treten zum 01.08.2022 beginnend mit Klasse 5 aufsteigend in Kraft.

    Die Richtlinien für die Realschule, Runderlass des KM vom 20.08.1993 (GABl NW. 1 10/93 S. 206), veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    3315

    Deutsch

    Kernlehrplan

    3302

    Mathematik

    Kernlehrplan

    Tabelle 1: zum 01.08.2022 ab Klasse 5 aufsteigend in Kraft tretende Kernlehrpläne

    Die Kernlehrpläne sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben für die Sekundarstufe I beginnend mit Klasse 6 auslaufend außer Kraft.

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    Fundstelle

    3315

    Deutsch

    Kernlehrplan

    27.09.2004 (ABl. NRW. S. 340)

    3302

    Mathematik

    Kernlehrplan

    27.09.2004 (ABl. NRW. S. 340)

    Tabelle 2: zum 31.07.2022 auslaufend außer Kraft tretende Unterrichtsvorgaben

    ABl. NRW. 06/22

     

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