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    Zu BASS 21-02 Nr. 5

    Funktionsstellen
    an Gymnasien
    für Studiendirektoren und Studiendirektorinnen
    als Fachleiter und Fachleiterinnen
    zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 10.05.2022 - 521-2022-0002504

    Bezug:

    Runderlass des Kultusministeriums v. 21.09.1992 (GABl. NW. I S. 240)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In Ziffer 3.2 (Koordination der Erprobungsstufe) wird nach dem Wort „Klasse 6“ folgender Klammerzusatz eingefügt: „(8-jähriger Bildungsgang)“

    2. In Ziffer 3.3 (Koordination der Klassen 7 bis zum Ende der Sekundarstufe I) wird Satz 4 durch die folgenden Sätze ersetzt:

    „Die Koordinatoren und Koordinatorinnen wirken mit bei der Organisation der Sprachendifferenzierung in der Klasse 7 (9-jähriger Bildungsgang). Sie bereiten die Wahlen für den Wahlpflichtbereich vor, führen sie durch und werten sie aus.“

    2

    Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

     

    ABl. NRW. 06/22

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