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    Zu BASS 12-61 Nr. 1.4

    Blockunterricht an Berufskollegs;
    Zeiteinteilung für den Blockunterricht
    im Schuljahr 2023/2024
    für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 25.04.2022 - 314-6.03.02.06-2575

    Für das Schuljahr 2023/24 wird für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft folgende Zeiteinteilung für den Blockunterricht in den Berufskollegs festgelegt:

    Schuljahr 2023/2024

    Unterstufe

    16.10.2023 -10.11.2023

     08.01.2024 -26.01.2024

     26.02.2024 -22.03.2024

     03.06.2024 -21.06.2024

    Mittelstufe

    04.09.2023 -29.09.2023

    04.12.2023 -20.12.2023

    29.01.2024 -23.02.2024

    29.04.2024 -10.05.2024

    Oberstufe

     07.08.2023 -01.09.2023

     13.11.2023 -01.12.2023

    08.04.2024 -26.04.2024

    Tabelle 1: Blockunterricht Bauwirtschaft 2023/24

    Die vorgegebenen Blockzeiten gelten nicht für die Fachklassen des Ausbildungsberufes „Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin“ am Hans-Schwier-Berufskolleg in Gelsenkirchen.

    Von den Zeiten kann nur abgewichen werden, wenn die Partner der dualen Ausbildung und die betroffenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten den Änderungen zugestimmt haben. Von der Abweichung ist das Ministerium für Schule und Bildung über die zuständige Bezirksregierung zu informieren.

    Der Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

    ABl. NRW. 05/22

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