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    Zu BASS 15-37

    Sekundarstufe II - Berufskolleg;
    Bildungsgänge,
    die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht
    und zur Fachhochschulreife
    und Bildungsgänge,
    die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten
    und Fertigkeiten und zum schulischen Teil
    der Fachhochschulreife führen
    (Anlage C2 der APO-BK);
    Fachbereich Gestaltung;
    Inkraftsetzung
    der vorläufigen Bildungspläne
    Evangelische Religionslehre und
    Katholische Religionslehre

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 20.04.2022 - 313-6.08.01.13-167272

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden neue vorläufige Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    Die in der Anlage 1 aufgeführten vorläufigen Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung werden hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten rückwirkend zum 01.02.2022 in Kraft.

    Die vorläufigen Bildungspläne werden im Bildungsportal unter www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

    Die curricularen Vorgaben für die Fachbereiche und Berufsfelder, für die bislang keine neuen Bildungspläne entwickelt wurden, behalten vorläufig ihre Gültigkeit.

    Die in der Anlage 2 aufgeführten Lehrpläne treten für die Bildungsgänge der Anlage C2 der APO-BK im Fachbereich Gestaltung zum 31.01.2022 auslaufend außer Kraft.

    Anlage 1

    Fachbereich Gestaltung

    Heft-Nr.

    Fach

    44415

    Evangelische Religionslehre

    44416

    Katholische Religionslehre

    Tabelle 1: Vorläufige Bildungspläne; Berufskolleg

    Anlage 2

    Heft-Nr.

    Fach/Bezeichnung

     

    4911

    Evangelische Religionslehre

    Lehrplan zur Erprobung

    4912

    Katholische Religionslehre

    Lehrplan zur Erprobung

    Tabelle 2: Bildungspläne; die außer Kraft gesetzt werden; Berufskolleg

    ABl. NRW. 05/22

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