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    Aufgrund der Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ wurden Anpassungen der Förderrichtlinie notwendig. Die Fristen zur Verausgabung des Beschleunigungstopfes wurden um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

    Zu BASS 11-02 Nr. 39

    Richtlinie
    über die Gewährung von Zuwendungen
    zum beschleunigten Infrastrukturausbau
    der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 03.03.2022 - 321- 6.08.06.11.01-159967

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 22.01.2021
    (BASS 11-02 Nr. 39)

    Der Runderlass wird wie folgt geändert:

    1. Nummer 1.1 dritter Spiegelstrich wird wie folgt ergänzt:

    „geändert durch die Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung vom 14. Januar 2022,“

    2. In Nummer 5.5 wird das Datum „31.Dezember 2021“ durch das Datum „31. Dezember 2022“ ersetzt.

    3. In Nummer 6.6 wird das Datum „31.März 2022“ durch das Datum „31. März 2023“ sowie das Datum „31. Oktober 2022“ durch das Datum „31. Oktober 2023“ ersetzt.

    4. In Nummer 7.3.2 werden folgende Sätze angefügt: „Mittelabrufe sind bis zum 30. November 2022 zu beantragen. Auszahlungen sind bis zum 31. Dezember 2022 zugelassen.“

    5. In Nummer 7.4 wird das Datum „31. März 2022“ durch das Datum „31. März 2023“ ersetzt.

    6. In Nummer 8 wird das Datum „30. Juni 2023“ durch „30. Juni 2024“ ersetzt.

    Dieser Änderungserlass tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

     

    ABl. NRW. 04/22

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