• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 13-33 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung
    über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs
    (VVzAPO-BK); Änderung Anlage B
    Bildungsgänge,
    die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht
    und zum mittleren Schulabschluss
    (Fachoberschulreife)
    oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten
    und Fertigkeiten und Abschlüssen
    der Sekundarstufe I führen
    (§ 22 Absatz 5 Nummer 1 SchulG)

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 22.02.2022 - 313-6.03.01.03-159131

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 19.6.2000 (BASS 13-33 Nr.1.2)

    Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage B werden wie folgt geändert:

    1. Die Verwaltungsvorschrift 4.2 zu § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

    a) Dem bisherigen Wortlaut werden folgende Sätze vorangestellt:

    „Das Praktikum ist gemäß Fußnote 1 der Stundentafel Anlage B3 Bestandteil der fachpraktischen Anteile. Die Bestandteile der fachpraktischen Anteile eines Faches sind in der Bildungsgangkonferenz festzulegen.“

    b) Dem bisherigen Wortlaut wird folgender Satz angefügt:

    „Unter Bemerkungen werden auf dem Zeugnis Hinweise auf den Einsatzbereich/die Einsatzbereiche gegeben, auf den oder die sich die Praktikumsnote bezieht.“

    2. Die Verwaltungsvorschrift zu 6.2 zu § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

    „VV zu § 6

    6.2 zu Absatz 2

    Das Praktikum ist der wichtigste Bestandteil bei der Benotung der fachpraktischen Anteile. Eine mindestens ausreichende Gesamtnote in den fachpraktischen Anteilen darf nur erteilt werden, wenn in den zu berücksichtigenden Praktika mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sind. Die Festlegung der Note im Praktikum erfolgt durch die Lehrkräfte der Schule auf Grundlage mehrerer Praktikumsbesuche und unter Berücksichtigung der Rückmeldung der Anleiterin oder des Anleiters der Praktikumsstelle. Die Anzahl und der Umfang der Praktikumsbesuche sind in der Bildungsgangkonferenz festzulegen. Beurteilungsbereiche für die Bewertung der Praktikumsbesuche sind die Teilleistungen schriftliche Planung, Durchführung und Reflexion von praktischen Übungen oder pädagogischen Angeboten, die im Verhältnis 1:3:1 gewichtet werden. Eine Abweichung von der rechnerisch ermittelten Note ist möglich, wenn dies unter Würdigung der Gesamtleistung geboten erscheint.“

    3. Die Verwaltungsvorschrift 9.4 zu § 9 Absatz 4 wird wie folgt eingefügt:

    „9.4 zu Absatz 4

    Hinsichtlich der Leistungsbewertung für die fachpraktischen Anteile der Fächer und Lernfelder gilt VV 6.2 zu § 6 Absatz 2 entsprechend.“

     

    Dieser Runderlass tritt am 1. August 2022 in Kraft.

    ABl. NRW. 03/22

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2025 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz