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    Im Schuljahr 2021/2022 stehen insgesamt rund 60 Millionen Euro im Rahmen des Helferprogramms zur Verfügung. Die in der Förderrichtlinie genannten pro-Kopf-Pauschalen beziehen sich dabei jeweils auf ein Schulhalbjahr. Die Förderrichtlinie wurde entsprechend konkretisiert.

    Zu BASS 11-02 Nr. 44

    Zuwendungen für das OGS Helferprogramm
    - Aufholen nach Corona;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 22.12.2021 - 321-6.08.06.11.01-159967

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.08.2021
    (BASS 11-02 Nr. 44)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Absatz 5.4.1 erhält folgenden Wortlaut:

    „Gefördert werden Personalausgaben. Bei der Bewilligung sind folgende feste Beträge (pro Halbjahr gerechnet) zugrunde zu legen:“

    2. Absatz 6.3 erhält folgenden Wortlaut:

    „Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

    Die Auszahlung der Fördermittel für das 1. Schulhalbjahr erfolgt nach Eintritt der Rechtskraft des Zuwendungsbescheides. Die Auszahlung der Fördermittel für das 2. Schulhalbjahr erfolgt, auf Grundlage der zum 15. Oktober 2021 gemeldeten Antragszahlen, zum 01. März 2022. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich. Nicht verbrauchte Mittel sind an die Bezirksregierungen des Landes ohne Zinsaufschlag unverzüglich zurückzuzahlen.“

    3. In Anlage 1 Seite 1 in Spalte 2 der Tabelle erhalten die Angaben in den Zeilen 2 bis 6 den Zusatz „pro Halbjahr“.

    4. In Anlage 2 Seite 1 in Spalte 2 der Tabelle erhalten die Angaben in den Zeilen 2 bis 6 den Zusatz „pro Halbjahr“.

    5. In Anlage 3 Seite 1 in Spalte 2 der Tabelle erhalten die Angaben in den Zeilen 2 bis 6 den Zusatz „pro Halbjahr“.

    6. In Anlage 5 in Zeile 1 der Tabelle erhalten die Angaben in den Spalten 2 bis 4 den Zusatz „pro Halbjahr“.

    2

    Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

     

    ABl. NRW. 02/22

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