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    Zu BASS 10-32

    Fachgruppen
    im Herkunftssprachlichen Unterricht

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 17.01.2022 - 323-6.08.03.10-166582

    1 Ziele und Grundlagen

    1.1 Der Herkunftssprachliche Unterricht (BASS 13-61 Nr. 2) dient der Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, wird den Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte auch Unterricht in der Herkunftssprache (§ 2 Absatz 10 SchulG, § 5 APO-S I) angeboten. Er wird nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten und unter staatlicher Schulaufsicht an den Schulen durchgeführt. Der Unterricht wird von Lehrkräften der jeweiligen Zielsprache durchgeführt.

    1.2 Zur Unterstützung der Lehrkräfte des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) in NRW und zur qualitativen Weiterentwicklung des HSU beraten Lehrkräfte in Fachgruppen gemeinsam über die fachmethodischen und fachdidaktischen Orientierungen im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien und Lehrpläne der jeweils zu unterrichtenden Sprache.

    2 Einrichtung und Organisation der Fachgruppen

    2.1 Mitglieder einer sprachgebundenen HSU-Fachgruppe sind diejenigen Lehrkräfte, die für die jeweilige Sprache im HSU in NRW eingestellt worden sind und damit die Lehrerlaubnis für die entsprechende Fachgruppensprache im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in NRW besitzen.

    2.2 Jede Fachgruppe wird durch eine von der Unteren Schulaufsicht benannten HSU-Lehrkraft geleitet und vertreten.

    2.3 Aus organisatorischen Gründen kann eine HSU-Fachgruppe aus Lehrkräften bestehen, die verschiedene Sprachen unterrichten, wenn für eine eigene sprachhomogene HSU-Fachgruppe wenige Lehrkräfte im Landesdienst unterrichten. Ebenso können in HSU-Sprachen mit vielen Lehrkräften mehrere HSU-Fachgruppen gebildet werden.

    2.4 Eine Fachgruppe kann digital oder in Präsenz durchgeführt werden.

    2.5 Für die Einrichtung der HSU-Fachgruppen sind die Bezirksregierungen verantwortlich.

    3 Aufgaben der Fachgruppen

    3.1 Die nach 2.3 organisierten und eingerichteten Fachgruppen beraten gleichsinnig über alle das Fach betreffenden Angelegenheiten unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben.

    3.2 Die Fachgruppe trägt auf dieser Basis die Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit. Dabei liegt der Arbeitsschwerpunkt insbesondere auf die Weiterentwicklung der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit für die jeweilige Sprache im HSU.

    4 Anrechnungsstunden für Fachgruppenleitung

    Jede Lehrkraft, die eine Fachgruppe leitet, erhält eine Entlastung in Höhe von 1 Unterrichtsstunde auf die individuelle Unterrichtsverpflichtung.

    5 Inkrafttreten

    Dieser Erlass tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.

    ABl. NRW. 02/22

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