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    Zu BASS 15-22

    Sekundarstufe I – Hauptschule;
    Richtlinien und Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 17.02.2022 - 526-6.03.13.02-166343

    Für die Hauptschule wird hiermit gemäß § 29 Absatz 1 SchulG (BASS 1-1) der Kernlehrplan für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik im Lernbereich Gesellschaftslehre festgesetzt.

    Der Kernlehrplan tritt zum 01.08.2022 beginnend mit Klasse 5 aufsteigend in Kraft.

    Die Richtlinien für die Hauptschule, Runderlass des Kultusministeriums vom 30.08.1989 (GABl NW. 1 05/89 S. 244), veröffentlicht online unter:
    www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.

    Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    3202

    Lernbereich Gesellschaftslehre

    - Erdkunde

    - Politik

    - Geschichte

    Kernlehrplan

    Tabelle 1: Hauptschule; Kernlehrplan ab 01.08.2022

    Der Kernlehrplan ist veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben für die Sekundarstufe I auslaufend außer Kraft.

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    Fundstelle

    3202

    Lernbereich Gesellschaftslehre

    Erdkunde/Politik/Geschichte

    Kernlehrplan

    18.07.2011 (ABl. NRW. S. 438)

    32022

    Gesellschaftslehre für die Klassen 9 und 10

    Projektentwürfe

    09.12.1982 (GABl. NW. 01/83 S. 17)

    Tabelle 2: Hauptschule; zum 31.07.2022 auslaufend außer Kraft tretende Lehrpläne

    ABl. NRW. 03/22

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