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    Zu BASS 11-02 Nr. 31

    Zuwendungen für die Durchführung
    „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“;
    Änderung

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
    18.06.2021 - 323- 6.08.06.10-152503

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 06.02.2018 (BASS 11 -02 Nr. 31)

    Im Bezugserlass wird Abschnitt 4 Buchstabe d) Nummer 2 wie folgt gefasst:

    „2. Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter verpflichten sich, an der vorbereitenden Schulung der Landesstelle schulische Integration (LaSI) oder eines durch die LaSI beauftragten Kommunalen Integrationszentrums teilzunehmen und die von ihnen durchzuführende Maßnahme auf Basis der in der Schulung vermittelten inhaltlichen Standards umzusetzen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden kann, dass der Besuch einer in diesem Sinne anerkannten Schulung nicht älter als drei Jahre ist.

    Die Verpflichtung zur Erneuerung einer gültigen Teilnahmebescheinigung liegt bei den Sprachlernbegleitungen. Sie müssen sich selbstständig und ohne Aufforderung um eine anerkannte, von der LaSI unterstützte oder angebotene, Schulung bemühen.

    Sollte eine Sprachlernbegleitung ihrer Schulungsverpflichtung nicht nachkommen, erlischt die Erlaubnis als Sprachlernbegleitung für das „FerienIntensivTraining - Fit in Deutsch“ tätig zu werden.“

     

    ABl. NRW. 07/21

     

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