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    Zu BASS 15-36

    Sekundarstufe II - Berufskolleg;
    Bildungsgänge der Berufsfachschule,
    die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum mittleren Schulabschluss
    (Fachoberschulreife)
    oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Abschlüssen der Sekundarstufe I führen (Bildungsgänge der Anlage B APO-BK) - Fachbereiche Technik/Naturwissenschaften und Wirtschaft und Verwaltung;
    Vorläufige Bildungspläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 27.05.2021 - 313-6.08.01.13-162499

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    Für die in der Anlage aufgeführten Fachbereiche werden hiermit die vorläufigen Bildungspläne für das Fach Praktische Philosophie gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten zum 01.08.2021 in Kraft.

    Die vorläufigen Bildungspläne werden im Internet auf der Seite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

    Anlage

    Heft-Nr.

    Fach/Bezeichnung

    Fachbereich Technik Naturwissenschaften

    43044

    Praktische Philosophie

    Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung

    43010

    Praktische Philosophie

    Tabelle 1: Vorläufige Bildungspläne; Berufskolleg; Berufsfachschule

    ABl. NRW. 06/21

     

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