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    Zu BASS 12-61 Nr. 1.4

    Blockunterricht an Berufskollegs;
    Zeiteinteilung für den Blockunterricht
    im Schuljahr 2022/2023
    für die Stufenausbildung
    in der Bauwirtschaft

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 06.05.2021 - 314-6.03.03.06-2575

    Für das Schuljahr 2022/2023 wird für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft folgende Zeiteinteilung für den Blockunterricht in den Berufskollegs festgelegt:

    Schuljahr 2022/2023

    Unterstufe

    17.10.2022 -04.11.2022

    09.01.2023 -27.01.2023

    20.02.2023 -10.03.2023

    08.05.2023 -09.06.2023

    Mittelstufe

    05.09.2022 -30.09.2022

    05.12.2022 -23.12.2022

    30.01.2023 -17.02.2023

    13.03.2023 -31.03.2023

    Oberstufe

    15.08.2022 -02.09.2022

    07.11.2022 -02.12.2022

    17.04.2023 -05.05.2023

    Tabelle 1: Blockunterricht Bauwirtschaft 22/23

    Die vorgegebenen Blockzeiten gelten nicht für die Fachklassen des Berufsfeldes Bauwirtschaft an Berufskollegs des Kreises Viersen in Kempen sowie für die Fachklassen des Ausbildungsberufes „Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin“ am Hans-Schwier-Berufskolleg in Gelsenkirchen.

    Von den Zeiten kann nur abgewichen werden, wenn die Partner der dualen Ausbildung und die betroffenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten den Änderungen zugestimmt haben. Von der Abweichung ist das Ministerium für Schule und Bildung über die zuständige Bezirksregierung zu informieren.

    Der Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

     

    ABl. NRW. 06/21

     

     

     

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