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    Zu BASS 20-22 Nr. 68

    Lehren und Lernen in der Digitalen Welt,
    Qualifizierung
    Medienberaterinnen und Medienberater

    RdErl. d. Ministerium für Schule und Bildung
    v. 26.04.2021 - 412-5.01.02.02-160132

    1. Die Qualifizierung verfolgt das Ziel, Medienberaterinnen und Medienberater in ihrer Rollenklarheit und Handlungskompetenz zu unterstützen. Medienberaterinnen und Medienberater erwerben in der Qualifizierung Kompetenzen, um beratend an Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) tätig zu sein.

    2. Die Teilnahme an der Qualifizierung ist verpflichtend.

    3. Die Qualifizierung umfasst folgende Inhaltsfelder:

    Inhaltsfeld 1: Aufgabenprofil und Rahmenbedingungen

    - Erlasse, Grundlagen und Bezugsdokumente, rechtliche Grundlagen zu Barrierefreiheit und Arbeitsschutzvorschriften

    Inhaltsfeld 2: Medienkonzeptentwicklung an Schulen, Ausbildungsprogrammentwicklung an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung

    - Systematischer Aufbau von Medienkompetenz mit dem Medienkompetenzrahmen NRW beziehungsweise von digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg und dem Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung

    Inhaltsfeld 3: Lernförderliche IT-Ausstattung und Landesprojekte

    - Einsatz digitaler Medien unter pädagogischen Gesichtspunkten im Präsenz- und Distanzunterricht

    - Einsatz LOGINEO NRW/LMS/Messenger/Videokonferenzsoftware

    Inhaltsfeld 4: Datenschutz und Informationssicherheit

    - rechtssichere Nutzung digitaler Medien

    - Aufbau sicherer IT-Infrastruktur durch Grundlagen des BSI-IT-Grundschutz

    Inhaltsfeld 5: Kooperation und Kollaboration

    - außer- und innerschulische Zusammenarbeit in Netzwerken

    Inhaltsfeld 6: Unterricht in der digitalisierten Welt

    - allgemeine Grundsätze zum Einbezug digitaler Medien im Unterricht

    4. Die Qualifikationserweiterung erfolgt in einer halbjährigen Qualifizierung im Umfang von sieben doppeltägigen Präsenzveranstaltungen.

    5. Die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt im Rahmen der Abordnung.

    6. Die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt in schulform- und seminarübergreifenden Gruppen. So soll bei den Medienberaterinnen und Medienberatern ein besseres Verständnis für die Bedarfe an den Schulen und Seminaren der verschiedenen Schulformen gefördert und ein Bewusstsein für Übergänge geschaffen werden.

    7. Nach Abschluss der Qualifizierung wird die erfolgreiche Teilnahme durch einen Qualifizierungsnachweis bestätigt.

    8. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Qualifizierung sollen Nachtreffen zum fachlichen Austausch, zur kollegialen Beratung und zur Reflexion angeboten werden.

    Der Runderlass tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

     

    ABl. NRW. 05/21

     

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