• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    21-01 Nr. 33

    Ausnahme von den Beförderungsverboten
    des § 19 Absatz 2 Nummer 1 und 2
    des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642)
    in der jeweils geltenden Fassung

    Bekanntmachung
    der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses

    Vom 25. November 2020 (ABl. NRW. 01/21)1

    Für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung an Gymnasien und Gesamtschulen (oder entsprechenden Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe II), die an einer Grundschule oder Schule der Sekundarstufe I eingesetzt werden und die aufgrund des Erwerbs der Lehramtsbefähigung nach § 20 Absatz 9 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) in der jeweils geltenden Fassung in ein Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, und denen eine Versetzung auf eine Stelle der Sekundarstufe II mit Erlass vom 3. Juli 2018 (https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/2018_07_03-Lehrkraefte-SII-auf-SI-Stellen-mit-Laufbahnwechselgarantie.pdf) und Erlass vom 13. September 2017 (https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Erlas‑s_Lehramt-Gy_Ge-an-Grundschulen.pdf) in Verbindung mit dem Erlass vom 11. Februar 2020 (https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Lehramtserwerb-GHR-LABG20Abs9.pdf) zugesichert wurde, wird abweichend von § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 ausnahmsweise zugelassen, dass die Beförderung zum Wechsel in die Laufbahn des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen innerhalb der Probezeit oder innerhalb eines Jahres seit Beendigung der Probezeit erfolgen darf.

     


    1 Bereinigt.

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2025 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz