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    Zu BASS 15-33

    Berufskolleg -
    Fachklassen des dualen Systems
    der Berufsausbildung;
    neu geordneter Beruf „Biologielaborantin/
    Biologielaborant“ für die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK); Inkraftsetzung des vorläufigen Bildungsplans

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 13.07.2020 - 314-08.01.01-127480

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte sowie der oberen Schulaufsicht wurde der Bildungsplan für den neu geordneten Beruf „Biologielaborantin/Biologielaborant“ mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt. Es handelt sich lediglich um eine Teilnovellierung, bei der die Aspekte Digitalisierung und Vernetzung eingebunden wurden. Es wurden redaktionelle Änderungen ausschließlich in dem Kapitel II: Bildungsauftrag der Berufsschule und Kapitel IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen im KMK-Rahmenlehrplan vorgenommen. Zur Umsetzung der Bildungspläne und Unterstützung der Bildungsgangarbeit sind die Handreichungen zur „Didaktischen Jahresplanung“ und zum „Erwerb der Fachhochschulreife in den Fachklassen des dualen Systems“ veröffentlicht.

    Der vorgenannte Bildungsplan wird hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) als vorläufiger Bildungsplan festgesetzt. Er tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

    Der Bildungsplan wird im Internet veröffentlicht:

    http://www.berufsbildung.nrw.de/.

    Gleichzeitig tritt der nachstehend aufgeführte Lehrplan auslaufend außer Kraft

    Heft-Nr.

    Fach/Bezeichnung

    Fundstelle

    41027

    Biologielaborantin/Biologielaborant

    BASS 15-33 Nr. 216 -20.04.2018 (ABI. NRW. 05/18 S. 35)

    Tabelle 1: Auslaufend außer Kraft tretender Lehrplan für die Fachklassen des dualen Systems

    ABl. NRW. 08/2020

     

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