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    Zu BASS 21-02 Nr. 1

    Aufgabenbereich
    der Fachlehrerinnen und Fachlehrer
    in der Laufbahn der Werkstattlehrerinnen
    und Werkstattlehrer (§ 36 LVO) an Berufskollegs; Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 21.02.2020 - 313

    Bezug:

    RdErl. d. Kultusministeriums v. 04.01.1995 (BASS 21-02 Nr. 1)

    Die fachpraktische Ausbildung von Schülerinnen und Schülern erfolgt sowohl in der Schule als auch im Rahmen schulisch begleiteter Praktika in Praktikumsbetrieben (z.B. im Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales in Kindertagesstätten und Krankenhäusern oder im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement in Großküchen). Für Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der Laufbahn der Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer wird der Aufgabenbereich angepasst.

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Die Nummer 1 wird wie folgt geändert:

    a) In Nummer 1.1 wird das Wort „Fachpraxis“ durch die Wörter „Vermittlung fachpraktischer Anteile des Unterrichts“ ersetzt.

    b) In Nummer 1.2 werden die Wörter „Planung und“ vor dem Wort „Durchführung“ eingefügt.

    c) Nach Nummer 1.2 wird folgende Nummer 1.3 eingefügt:

    „1.3 Mitwirkung in Bezug auf die fachpraktischen Anteile des Unterrichts bei der Begleitung von Praktika.“

    d) Die bisherigen Nummern 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 werden die Nummern 1.4, 1.5, 1.6 und 1.7.

    e) In Nummer 1.4 Satz 1 werden die Wörter „in der Berufsschule“ gestrichen.

    f) In Nummer 1.4 Satz 2 werden die Wörter „die Fachpraxis“ durch die Wörter „die fachpraktischen Anteile des Unterrichts“ ersetzt.

    g) In Nummer 1.7 wird die Angabe „1.3“ durch die Angabe „1.4“ ersetzt.

    2. Die Nummer 2 wird wie folgt geändert:

    a) Das Wort „Arbeitsmaß“ wird durch das Wort „Arbeitszeit“ ersetzt.

    b) In Nummer 2.1 Satz 2 wird die Angabe „1.6“ durch die Angabe „1.7“ ersetzt.

    c) In Nummer 2.1 Satz 3 werden die Wörter „Nummern 1.4 und“ gestrichen und nach der Angabe „1.5“ die Angabe „und 1.6“ eingefügt.

    d) Die Nummer 2.3 wird aufgehoben.

     

    ABl. NRW. 03/2020

     

     

     

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