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    Die bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Programms „FerienintensivTraining - FIT in Deutsch“, zum Zwecke einer optimierten Unterstützung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien, erfordert Veränderungen und Ergänzungen am Bezugserlass.

    Zu BASS 11-02 Nr. 31

    Zuwendungen für die Durchführung
    „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 07.02.2020 - 313-6.08.01.13-140071

    Bezug:

    RdErl. d. MSB v. 06.02.2018 (BASS 11-02 Nr. 31)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Nummer 4 Buchstabe d) Voraussetzungen Nummer 2. erhält folgende Fassung: „Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter verpflichten sich, an der vorbereitenden Schulung der Landeskoordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) oder eines durch die LaKI beauftragten Kommunalen Integrationszentrums teilzunehmen und die von ihnen durchzuführende Maßnahme auf Basis der in der Schulung vermittelten inhaltlichen Standards umzusetzen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden kann, dass diese Schulung bereits besucht wurde.“

    2. Nummer 6.1 erhält nach der Unterüberschrift folgende Fassung: „Die Anträge sind vom Maßnahmeträger nach dem Muster der Anlage 1 bei der zuständigen Bezirksregierung für die Osterferien spätestens zum 31.01., für die Sommerferien spätestens zum 30.04. und für die Herbstferien spätestens zum 31.07. eines Jahres einzureichen.“

    3. Nach Nummer 6.2.3 wird die neue Nummer 6.2.4 eingefügt: „Zur internen Organisation der vorbereitenden Schulung für Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter werden die Kontaktdaten der Maßnahmeträger - unverzüglich nach Ende der Antragsfrist - von den Bezirksregierungen an die LaKI übermittelt.“

    4. Nummer 6.3 erhält nach der Unterüberschrift folgende Fassung: „Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt ohne besondere Anforderung für die Osterferien zum 01.04., für die Sommerferien zum 01.07. und für die Herbstferien zum 01.10. eines Jahres, sofern der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist.“

    5. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

    Unter III. Erklärungen wird folgende Erklärung mit Ankreuzfeld angefügt: „Ich nehme zur Kenntnis, dass die Kontaktdaten des Maßnahmeträgers zum Zwecke der Organisation von Sprachlernbegleiterschulungen an die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) übermittelt werden. Die LaKI ist berechtigt, diese Kontaktdaten bei Bedarf an ein für die Schulung beauftragtes Kommunales Integrationszentrum weiterzuleiten.“

    6. Der Runderlass tritt am Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

     

    ABl. NRW. 02/2020

     

     

     

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