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    Zu BASS 15-33 c

    Berufskolleg -
    Fachklassen des dualen Systems
    der Berufsausbildung; neu geordneter Beruf
    Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger
    für die Fachklassen des dualen Systems
    der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK);
    Vorläufiger Bildungsplan

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 14.10.2019 - 314-08.01.01-127480

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte sowie der oberen Schulaufsicht wurde der Bildungsplan für den neu geordneten Beruf „Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger“ mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt. Zur Umsetzung der Bildungspläne und Unterstützung der Bildungsgangarbeit sind die Handreichungen zur „Didaktischen Jahresplanung“ und zum „Erwerb der Fachhochschulreife in den Fachklassen des dualen Systems“ veröffentlicht.

    Der vorgenannte Bildungsplan wird hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) als vorläufiger Bildungsplan festgesetzt. Er tritt rückwirkend zum 01.08.2019 in Kraft. Der Bildungsplan wird auf der Internetseite http://www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung gestellt.

    Gleichzeitig tritt der nachstehend aufgeführte Lehrplan auslaufend außer Kraft.

     

    Anlage

    Heft-Nr.

    Beruf

    41021

    Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger; RdErl. v. 03.04.2007 (ABl. NRW. S. 410 - BASS 15-33 Nr. 211)

    Tabelle 1: Auslaufend außer Kraft getretener Lehrplan

     

    ABl. NRW. 11/19

     

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