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    Zu BASS 15-25

    Sekundarstufe l - Gymnasium;
    Richtlinien und Lehrpläne;
    Kernlehrpläne für die Wahlpflichtfächer
    Musik, Kunst, Technik und Informatik

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 23.06.2019 - 526-6.03.13.02-143664

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien werden hiermit Kernlehrpläne gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten zum 01.08.2022 für alle Schülerinnen und Schüler, die in den Wahlpflichtunterricht eintreten, aufsteigend in Kraft. Ob sie bereits vor diesem Termin dem Wahlpflichtunterricht zugrunde gelegt werden sollen, entscheidet die Fachkonferenz.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:

    Heft-Nr.

    Fach

    Bezeichnung

    34241

    Wahlpflichtfach Informatik

    Kernlehrplan

    34051

    Wahlpflichtfach Kunst

    Kernlehrplan

    34061

    Wahlpflichtfach Musik

    Kernlehrplan

    34221

    Wahlpflichtfach Technik

    Kernlehrplan

    Tabelle 1: KLP Wahlpflichtfächer Sek. I Gymnasium ab 22/23

    Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31.07.2022 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben für die Sekundarstufe l außer Kraft:

    Gymnasium bis Klasse 10 (G9 unverkürzt) Richtlinien und Lehrpläne; RdErl. d. KM v. 08.02.1993
    Technik (BASS 15-25 Nr. 22, Heft-Nr. 3422)
    Informatik (BASS 15-25 Nr. 24, Heft-Nr.3424).

     

    ABl. NRW. 07/19

     

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