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    Im Rahmen der externen Feststellungsprüfung ist Deutsch ein schriftliches Prüfungsfach. Studieninteressierte mit in der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) aufgeführten Nachweisen und Zertifikaten können auf Antrag vom Prüfungsfach Deutsch befreit werden.

    Zu BASS 13-73 Nr. 29.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung über die Feststellungsprüfung
    zur Aufnahme eines Hochschulstudiums
    (Feststellungsprüfungsordnung Hochschule -
    PO-FeP-Hochschule)
    (VVzPO-FeP-Hochschule); Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 11.06.2019 - 521-6.03.15.06-122029

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.11.2014
    (BASS 13-73 Nr. 29.2)

    Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums werden wie folgt geändert:

    Der VV zu § 3 wird folgende VV vorangestellt:

    „VV zu § 1

    1.4 zu Absatz 4

    Vom Prüfungsfach Deutsch wird auf Antrag befreit, wer eine der in der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)“ (Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom 08.06.2004 und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 25.06.2004 in der jeweils geltenden Fassung), veröffentlicht unter https://www.kmk.org/, genannten befreienden Prüfungen und Qualifikationen nachweist.“

     

    ABl. NRW. 07/19

     

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