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    Mit LOGINEO NRW stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Schulen eine digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform zur Verfügung. LOGINEO NRW ist eine webbasierte Umgebung, bei der nach einmaliger Anmeldung (Single Sign-On) Lehrenden und Lernenden zahlreiche Anwendungen bereitgestellt werden.

    Lehrkräfte können rechtssicher über dienstliche E-Mail-Adressen kommunizieren, Termine in gemeinsamen Kalendern organisieren und Materialien in einem geschützten Cloudbereich austauschen. LOGINEO NRW entspricht den Anforderungen des Datenschutzes und trägt zum verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten in Schule bei.

    Zu BASS 10-32 Nr. 68

    Dienstvereinbarung
    mit den Hauptpersonalräten
    zur Einführung, Nutzung, und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Schulen in NRW

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 20.06.2019 - 411

    1. Zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hauptpersonalräten für Lehrkräfte an Förderschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Gymnasien/Weiterbildungskollegs, Berufskollegs sowie dem Hauptpersonalrat Verwaltung sind gemäß § 70 Landespersonalvertretungsgesetz NRW neue Dienstvereinbarungen zur Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Schulen in NRW geschlossen worden, welche die durch den Bezugserlass bekanntgegebenen Dienstvereinbarungen ersetzen.

    2. Der Text der Dienstvereinbarung und die dazugehörigen Anlagen sind unter
    http://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO-NRW/Dienstvereinbarung/
    veröffentlicht.

    3. Für die Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Realschulen in NRW gilt ein gesonderter Runderlass.

    4. Der RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 22.05.2017 (BASS 10-32 Nr. 68) wird hiermit aufgehoben.

     

    ABl. NRW. Sonderausgabe 11/19

     

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