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    Zu BASS 12-63 Nr. 3

    Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten
    und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen; Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 15.05.2019 - 223-2.02.11.03

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 05.05.2015 (BASS 12-63 Nr. 3)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In Nummer 2 wird nach Nummer 2.9 eingefügt:

    „2.10 Abweichende Unterrichtszeiten

    Für das Schuljahr 2019/2020 kann die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger zur Erprobung veränderter Unterrichtsorganisation abweichend von Nummer 2.5 beschließen, dass am Vormittag in der Sekundarstufe I 315 Minuten Unterricht erteilt wird.

    In diesem Fall gilt die Hausaufgabenregelung in Nummer 4.3 für verpflichtenden Nachmittagsunterricht entsprechend.

    Die Beschlüsse der Schulkonferenz sind der zuständigen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.“

    2. Die Änderungen treten sofort in Kraft.

     

    ABl. NRW. 06/19

     

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