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    Zu BASS 15-38

    Berufskolleg;
    Berufliches Gymnasium

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 22.01.2019 - 312-6.08.01.02-17354/19

    1. Schulversuch:

    Überführung des Bildungsgangs „Berufliches Gymnasium für Ingenieurwissenschaften“ in das Regelsystem („Allgemeine Hochschulreife (Ingenieurwissenschaften)“ APO-BK Anlage D 15a);

    Inkraftsetzung der curricularen Skizzen als Teil III der Bildungspläne zur Erprobung für den Fachbereich Technik:

    - Teil III: Fachlehrplan Ingenieurwissenschaften

    - Teil III: Fachlehrplan Physik

    - Teil III: Fachlehrplan Technische Informatik

    Erweiterung der Gültigkeitsbereiche der entsprechenden Bildungspläne zur Erprobung des Fachbereichs Technik

    2. Weiterentwicklung der Berufsabschlussprüfung für den Bildungsgang Erzieherin/AHR beziehungsweise Erzieher/AHR (APO-BK Anlage D 3);

    Inkraftsetzung des Bildungsplans zur Erprobung für den Fachbereich Gesundheit und Soziales:

    - Teil III: Fachlehrplan Sozialpädagogik

    Bezug:

    Fünfte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg vom 27.11.2018 (ABl. NRW. 01/19 - BASS 13-33 Nr. 1.1)

    Mit der fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg vom 27.11.2018 ist der Schulversuchsbildungsgang „Berufliches Gymnasium für Ingenieurwissenschaften“ als Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife (Ingenieurwissenschaften) nach Anlage D 15a des Beruflichen Gymnasiums für Technik in das Regelsystem überführt worden und die Weiterentwicklung der Berufsabschlussprüfung für den Bildungsgang Erzieherin/AHR beziehungsweise Erzieher/AHR (APO-BK, Anlage D 3) in Kraft getreten:

    1. Die im Rahmen des Schulversuchs (§ 25 SchulG (BASS 1-1)) entwickelten curricularen Skizzen für das Profil bildende Leistungskursfach Ingenieurwissenschaften und die Grundkursfächer Technische Informatik und Physik werden hiermit für den Bildungsgang nach APO-BK Anlage D 15a gemäß § 29 Absatz 1 SchulG mit Wirkung zum 01.08.2019, aufsteigend mit der Jahrgangsstufe 11, zur Erprobung in Kraft gesetzt:

    Fachbereich/Fach

    Bildungsgänge
    des Beruflichen Gymnasiums nach § 2 Absatz 1 APO-BK Anlage D (D1 bis D28)

    Fachbereich Technik

    Heft Nr.

    Bezeichnung

    Ingenieurwissenschaften
    (als Profil bildendes Leistungskursfach)

    45418

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    Physik
    (als Grundkursfach)

    45419

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    Technische Informatik
    (als Grundkursfach)

    45420

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    Tabelle 1: Neue Bildungspläne zur Erprobung (APO-BK Anlage D 15a)

    Des Weiteren wird auf die Handreichung für das als Profil bildendes Leistungskursfach Ingenieurwissenschaften verwiesen.

    Der fachbereichsbezogene Bildungsplan Teil II (Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich „Technik“) zur Erprobung ist in seinem Gültigkeitsbereich um den neuen Regelbildungsgang zu erweitern: Im Gliederungspunkt 1 (Gültigkeitsbereich) ist auf der Seite 7 nach der Zeile Allgemeine Hochschulreife (Elektrotechnik) die Zeile „Allgemeine Hochschulreife (Ingenieurwissenschaften),“ einzufügen:

    BASS 15-38

    Fachbereich

    Heft Nr.

    Bezeichnung

    Datum des Einführungserlasses
    (Fundstelle)

    Nr. 401

    Teil II: Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich „Technik“

    45401

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    30.06.2006 (ABl. NRW. S. 267)

    Tabelle 2: Änderung des Heftes 45401 in Teil II (APO-BK Anlage D 15a)

    Außerdem werden die entsprechenden Bildungspläne Teil III (Fachlehrpläne) zur Erprobung des Fachbereichs Technik jeweils in ihrem Gültigkeitsbereich um den Bildungsgang nach Anlage D 15a erweitert. In den nachstehenden Bildungsplänen zur Erprobung wird im Gliederungspunkt 1 (Gültigkeitsbereich) jeweils in der Tabelle nach der Zeile „Allgemeine Hochschulreife (Elektrotechnik) APO-BK Anlage D 15“ die Zeile „Allgemeine Hochschulreife (Ingenieurwissenschaften) APO-BK Anlage D 15a“ eingefügt:

    BASS 15-38

    Fach

    Heft Nr.

    Bezeichnung

    Datum des Einführungserlasses
    (Fundstelle)

    Nr. 411

    Mathematik (als weiteres Leistungskursfach)

    45411

    Bildungspläne zur Erprobung

    18.06.2007 (ABl. NRW. S. 412)

    Nr. 413

    Deutsch (als Grundkursfach)

    45413

    Bildungspläne zur Erprobung

    15.06.2008 (ABl. NRW. S. 352)

    Nr. 414

    Englisch (als Grundkursfach)

    45414

    Bildungspläne zur Erprobung

    15.06.2008 (ABl. NRW. S. 352)

    Nr. 416

    Wirtschaftslehre

    45416

    Bildungspläne zur Erprobung

    12.08.2010 (ABl. NRW. S. 470)

    Nr. 417

    Gesellschaftslehre mit Geschichte (als Grundkursfach)

    45417

    Bildungspläne zur Erprobung

    05.07.2012 (ABl. NRW. S. 432)

    Tabelle 3: Änderung der Hefte in Teil III (APO-BK Anlage D 15a)

    Der nachstehende Bildungsplan Teil I (Pädagogische Leitideen) zur Erprobung und der Bildungsplan Teil III (Fachlehrplan) für das Grundkursfach Sport zur Erprobung müssen nicht explizit bezüglich des Gültigkeitsbereiches um den Bildungsgang Anlage D 15a erweitert werden, da in diesen beiden Bildungsplänen keine abschließende Benennung der Gültigkeitsbereiche für die Bildungsgänge vorgenommen wurde:

    BASS 15-38

    Bereich/Fach

    Heft Nr.

    Bezeichnung

    Datum des Einführungserlasses
    (Fundstelle)

    Nr. 1

    Pädagogische Leitideen

    45001

    Bildungspläne zur Erprobung

    30.06.2006 (ABl. NRW. S. 267);
    Änderung v. 14.07.2014 (ABl. NRW. S. 492)

    Nr. 5

    Sport

    45005

    Bildungspläne zur Erprobung

    30.06.2006 (ABl. NRW. S. 267);
    Änderung v. 14.07.2014 (ABl. NRW. S. 492)

    Tabelle 4: Gültigkeit der Hefte für den Bildungsgang APO-BK Anlage D 15a

    2. Unter der verantwortlichen Leitung der Bezirksregierung Münster und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte wurde für den Bildungsgang Erzieherin/AHR beziehungsweise Erzieher/AHR (APO-BK Anlage D 3) der Bildungsplan zur Erprobung für das neue Fach Sozialpädagogik erarbeitet, der gemäß § 29 Absatz 1 SchulG zum 01.08.2019, aufsteigend mit der Jahrgangsstufe 11, zur Erprobung in Kraft gesetzt wird:

    Fachbereich/Fach

    Bildungsgänge
    des Beruflichen Gymnasiums nach § 2 Absatz 1 APO-BK Anlage D (D1 bis D28)

    Fachbereich Gesundheit und Soziales

    Heft Nr.

    Bezeichnung

    Sozialpädagogik (als Grundkursfach)

    45116

    Bildungspläne zur Erprobung

    Tabelle 5: Neue Bildungspläne zur Erprobung (APO-BK Anlage D 3)

    Des Weiteren wird auf die Handreichung für die schulische Begleitung des Berufspraktikums in der Jahrgangsstufe 14 verwiesen.

    3. Die obigen Bildungspläne zur Erprobung und die Handreichungen werden im Bildungsportal unter

    http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufliches-gymnasium-anlage-d/bildungsplaene

    zum Download bereitgestellt. Sie sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

     

    ABl. NRW. 02/19

     

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