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    Zu BASS 10-32 Nr. 44

    Berichtigung

    Betr.: Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ministeriums (Zuständigkeitsverordnung Schulbereich Nordrhein-Westfalen - ZustVO Schule NRW); RechtsVO v. 23.08.2018 (ABl. NRW. 11/18 S. 34)

    § 4 Absatz 1 Nummer 5 ist unvollständig abgedruckt worden.

    Vollständig heißt es:

    „5. Dienstbefreiung zum Stillen gemäß § 3 Nummer 3 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW,“.

     

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