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    Zu BASS 13-32 Nr. 3.2

    Berichtigung

    Betr.: Gymnasiale Oberstufe; Verwaltungsvorschriften zur
    Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVzAPO-GOSt); Änderung; RdErl. v. 13.07.2018 (ABl. NRW. 07-08/18 S. 49)

    Die nachfolgende Tabelle enthält für die Dauer der Klausur im Leistungskurs in der Qualifikationsphase im 4. Halbjahr jetzt richtig 255 Minuten. Im Änderungserlass (ABl. NRW. 07-08/18 S. 50) und in der VVzAPO-GOSt (BASS 2018/2019 S. 13 / 75) ist die falsche Angabe „225 Minuten“ zu berichtigen.

    Für Schülerinnen und Schüler, die bis zum Schuljahr 2019/20
    die Abiturprüfung ablegen

    Anzahl und Dauer der Klausuren in der Qualifikationsphase

    Kurse

    1. Hj.

    2. Hj.

    3. Hj.

    4. Hj.

     

    An-zahl

    Dauer (in Minuten)

    An-zahl

    Dauer (in Minuten)

    An-zahl

    Dauer (in Minuten)

    An-zahl

    Dauer (in Minuten)

    Leistungskurse

    2

    135 bis 180

    2

    135 bis 180

    2

    180 bis 225

    1

    255

    Grundkurse im
    3. Abiturfach

    2

    90 bis 135

    2

    90 bis 135

    2

    135

    1

    180

    Grundkurse im
    4. Abiturfach

    2

    90 bis 135

    2

    90 bis 135

    2

    135

     

     

    Grundkurse in den vom 1. Hj.
    der Eph
    an neu einsetzenden Fremdsprachen

    2

    90

    2

    90

    2

    90 bis 135

     

     

    Grundkurse in Deutsch,
    Mathematik, einer
    fortgeführten
    Fremdsprache und
    dem Pflichtfach
    gemäß
    § 11 Absatz 5,
    sofern sie nicht
    Abiturfach sind,
    sowie in
    weiteren Fächern

    2

    90 bis 135

    2

    90 bis 135

    2

    135

     

     

    Tabelle 1: Anzahl und Dauer der Klausuren in der Qualifikationsphase für Schülerinnen und Schüler, die bis zum Schuljahr 2019/20 die Abiturprüfung ablegen.

     

     

    ABl. NRW. 09/2018 S. 26

     

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