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    Zu BASS 21-01 Nr. 16

    Einstellung
    von Lehrerinnen und Lehrern
    in den öffentlichen Schuldienst
    des Landes Nordrhein-Westfalen;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 29.06.2018 - 132

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 09.08.2007
    (Grundlagenerlass - BASS 21 - 01 Nr. 16)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In Nummer 2.1 letzter Absatz wird die Angabe „§§ 81, 82“ durch die Angabe „§§ 164, 165“ ersetzt.

    2. Nummer 2.3 wird wie folgt geändert:

    a) Im dritten Spiegelstrich werden die Wörter „volljähriges Mitglied“ durch die Wörter “Mitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat“ ersetzt.

    b) Im vierten Spiegelstrich werden die Wörter „; soweit keine bestellt ist, die Gleichstellungsbeauftragte der Schulaufsichtsbehörde oder deren Vertreterin“ gestrichen.

    3.Nummer 2.7 wird wie folgt geändert:

    a) In Absatz 1 zweiter Spiegelstrich werden die Wörter „Grund-, Haupt und Förderschulen“ durch das Wort „Grundschulen“ ersetzt.

    b) In Absatz 2 wird die Angabe „§§ 95 Absatz 2 und 81 Absatz 1“ durch die Angabe „§§ 178 Absatz 2 und 164 Absatz 1“ ersetzt.

    4. In Nummer 4.3 werden die Angabe „§ 95 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 178 Absatz 2“ und die Angabe „§ 81“ durch die Angabe „§ 164“ ersetzt.

    5. In Nummer 4.5 wird nach dem Wort „Studiengangs“ der Klammerzusatz „(§ 6 Absatz 2 Nummer 2 LABG 2009 i.V.m. § 43 Absätze 1 und 2 OVP, Mittelwert aus dem Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)“ eingefügt.

    6. In Nummer 4.6 werden die Wörter „nach den Ergebnissen ihrer beiden Staatsprüfungen (Durchschnittswert)“ gestrichen.

    7. In der Anlage erster Absatz wird nach dem Wort „Studiengangs“ der Klammerzusatz „(§ 6 Absatz 2 Nummer 2 LABG 2009 i.V.m. § 43 Absätze 1 und 2 OVP, Mittelwert aus dem Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)“ eingefügt.

     

    ABl. NRW. 07-08/2018 S. 62

     

     

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