Zu BASS 19-11 Nr. 2
Vorgaben
für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2021
an Weiterbildungskollegs
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.07.2018 - 521-6.03.15.06-99815
Bezug:
1. §§ 50 und 51 APO-WbK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs vom 23.02.2000 - BASS 19-11 Nr.1.1)
2. Richtlinien und Kernlehrpläne für das Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen
Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2021 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.
Die Dauer der schriftlichen Prüfungen im Abitur wird erstmalig im Abitur 2021 gemäß § 50 Absatz 2 APO-WbK i.V.m. VV 32.2 zu § 32 Absatz 2 APO-GOSt für die einzelnen Fächer bzw. Fächergruppen wie folgt festgesetzt:
- In den modernen Fremdsprachen beträgt die Prüfungsdauer 270 Minuten im Leistungskurs und 240 Minuten im dritten Prüfungsfach. Die Auswahlzeit beträgt 30 Minuten.
- In den Fächern des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfelds beträgt die Prüfungsdauer 270 Minuten im Leistungskurs und 225 Minuten im dritten Prüfungsfach.
- In Deutsch, Musik, Kunst, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, den Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfelds sowie Religionslehre/Religionsunterricht und Sport beträgt die Prüfungsdauer 270 Minuten im Leistungskurs und 210 Minuten im dritten Prüfungsfach. Die Auswahlzeit beträgt 30 Minuten.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen an Weiterbildungskollegs stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Analog zu VV 33.2 zu § 33 Absatz 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2021 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
ABl. NRW. 07-08/2018 S. 58