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    Die Planungen und Abstimmungen der Berufskollegs des Landes und der Schulträger untereinander, mit den verschiedenen Kammern und mit den Bezirksregierungen zur Vorbereitung des kommenden Schuljahres bedingen wiederum Änderungen - Löschungen, Neuaufnahmen, Änderungen von Bezirksfachklassen - an der Anlage zu § 1 der zurzeit gültigen Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs.

    Zu BASS 10-11 Nr. 1

    Vierzehnte Verordnung zur Änderung
    der Verordnung
    über
    die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
    Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
    des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

    Vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. 14/2018)

    Auf Grund des § 84 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278) neu gefasst worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Bildung:

    Artikel 1

    Die Anlage der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 14. Juli 2005 (GV. NRW. S. 677), die zuletzt durch Verordnung vom 23. April 2017 (GV. NRW. S. 552) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. Die Zeile „Fachangestellter/Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung“ am Max-Weber-Berufskolleg der Stadt Düsseldorf wird gestrichen.

    2. In der Zeile „Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin (Fachrichtungen Fertigungstechnik und Triebwerkstechnik)“ werden in der Spalte Ausbildungsberuf die Wörter „(Fachrichtungen Fertigungstechnik und Triebwerkstechnik)“ gestrichen.

    3. Die Zeile „Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin (Fachrichtung Instandhaltung)“ am Berufskolleg Platz der Republik für Technik und Medien der Stadt Mönchengladbach wird gestrichen.

    4. Nach der Zeile „Industriekeramiker/Industriekeramikerin“ werden folgende Wörter eingefügt:

    Spalte „Ausbildungsberuf“

    „Informationselektroniker/
    Informationselektronikerin“

    Spalte „Schule“

    „Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund“

    Spalte „Schuleinzugsbereich“

    „Regierungsbezirk Detmold“

    Spalte „Bemerkungen“

    „ab erstem Ausbildungsjahr“

    Tabelle 1: Nummer 4 der Verordnung

    5. Nach der Zeile „Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr“ werden folgende Wörter eingefügt:

    Spalte „Ausbildungsberuf“

    „Stanz- und Umformmechaniker/Stanz- und Umformmechanikerin“

    Spalte „Schule“

    „Berufskolleg Meschede des Hochsauerlandkreises“

    Spalte „Schuleinzugsbereich“

    „Land Nordrhein-Westfalen“

    Spalte „Bemerkungen“

    „ab drittem Ausbildungsjahr“

    Tabelle 2: Nummer 5 der Verordnung

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.

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